Ein Vater aus Anápolis behauptet, sein Sohn sei ohne Einwilligung und mit einer gefälschten Unterschrift getauft worden, was eine rechtliche und religiöse Debatte über die elterlichen Rechte auslöste.
Ein Vater von Anápolis (GO) berichtete, dass sein Sohn von einer örtlichen Kirche ohne seine Zustimmung und unter Verwendung seiner persönlichen Daten getauft wurde. Der Vorfall ereignete sich Ende 2024 und warf Fragen nach möglichen Verstößen gegen den Codex des kanonischen Rechts und das Allgemeine Datenschutzgesetz (LGPD) auf. Diese Informationen wurden vom Portal Metrópoles bereitgestellt.
Laut der Anwältin Mariane Stival, die den Mann vertritt, könnte der Fall als letztes Mittel vor den Vatikan gebracht werden, wenn die örtlichen Behörden keine Lösung anbieten.
Bestätigung der Taufe
Laut dem Anwalt kam der Vorfall am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 ans Licht. Als der Vater seinen Sohn abholte, um den Nachmittag gemeinsam zu verbringen, hörte er das Kind wiederholt von seiner „Patentante“ und seinem „Paten“ sprechen, die seine Onkel mütterlicherseits sind.
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Er war misstrauisch und kontaktierte die Diözesankurie von Anápolis, um die Information bestätigen zu lassen. Dort erfuhr er, dass der Junge am 4. August 2024 getauft worden war.
Auf der Taufurkunde war der Name des Vaters so aufgeführt, als hätte er den Antrag unterschrieben, obwohl er von der Zeremonie überhaupt nichts wusste.
Rechtliche und religiöse Wege
Laut Mariane wurden mehrere Benachrichtigungen an die zuständige Pfarrei und an die Diözesankurie selbst gesendet.
Da keine zufriedenstellende Antwort einging, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft und die Nationale Datenschutzbehörde (ANPD) weitergeleitet, die auch erfolglos versuchte, Kontakt mit der Kurie aufzunehmen.
Der nächste Schritt könnte daher das Kirchengericht sein, das die Befugnis hätte, die Dokumente zu berichtigen und die Verantwortlichkeiten festzustellen.
Darüber hinaus besteht im Falle einer Ablehnung durch die örtlichen Behörden die Möglichkeit, sich direkt an den Heiligen Stuhl zu wenden.
Was sagt das kanonische Recht zur Taufe?
Das Kirchenrecht sieht klare Regeln für die Durchführung der Taufe vor. Dazu gehört unter anderem die Notwendigkeit der Zustimmung mindestens eines Elternteils oder seines gesetzlichen Vertreters.
Eine weitere Voraussetzung ist die Hoffnung, dass das Kind im katholischen Glauben erzogen wird. Ist dies nicht gewährleistet, sollte die Taufe verschoben werden.
Darüber hinaus muss der zuständige Pfarrer die Namen der Täuflinge, ihrer Eltern, Paten und Trauzeugen sorgfältig erfassen und auch Geburtsdatum und -ort angeben.
Aufgeworfene Fragen
Die Anwältin stellt klar, dass es bei der Beschwerde nicht um eine Ablehnung der Religion oder der katholischen Kirche gehe. Im Mittelpunkt stehe die Verletzung der elterlichen Autorität.
"Die Entscheidung über die Ausbildung und religiöse Bildung eines Kindes ist eine Angelegenheit, die von den Eltern gemeinsam getroffen werden muss und nicht einseitig erfolgen kann.“, betonte Mariane.
Für sie ist die Taufe ein sozialer und kultureller Meilenstein und der Ausschluss eines Elternteils stellt einen direkten Angriff auf die elterliche Autorität dar.
Darüber hinaus wies sie auf den Missbrauch der personenbezogenen Daten des Vaters im Antrag hin. Dieses Verhalten verstößt gegen das LGPD, das eine Rechtsgrundlage und Transparenz für die Verarbeitung von Informationen verlangt.
Antwort der Kirche
Metropoles wandte sich an die Diözese Anápolis, hatte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch noch keine Antwort erhalten. Das Forum ist weiterhin für Kommentare geöffnet.
Die Informationen stammen vom Portal Metrópoles.

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